ÖFFNUNGSZEITEN:

Montag: Geschlossen
Dienstag: 08:30–18:00
Mittwoch: 08:30–18:00
Donnerstag: 08:30–18:00
Freitag: 08:30–18:00
Samstag: 07:30–13:00
Sonntag: Geschlossen

Tel.: 0731/97073-0
Montag: 08:30–15:00
Dienstag: 08:30–15:00
Mittwoch: 08:30–15:00
Donnerstag: 08:30–15:00
Freitag: 08:30–15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Tel.: 0731/97073-12
Montag: Geschlossen
Dienstag: 08:30–18:00
Mittwoch: 08:30–18:00
Donnerstag: 08:30–18:00
Freitag: 08:30–18:00
Samstag: 07:00–14:00
Sonntag: Geschlossen

Tel.: 0731/88022-51
AGB

Kontakt Impressum Datenschutz AGB

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GEYDAN-GNAMM GMBH

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen uns und unseren Kunden.

Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die nachstehenden Vertragsbedingungen ersetzen etwaige bisher zwischen den Parteien geltenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang nicht nochmals ausdrücklich widersprechen

§ 1 Preise und Angebotsannahme:

Alle in unseren Angeboten aufgeführten Preise sind in Euro angegeben und nur im Rahmen des Gesamtangebotes gültig.
Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bis zur Auftragsbestätigung bleiben unsere Angebote freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit der Lieferung

§ 2 Auftragserteilung durch den Kunden

Der Kunde bestellt die in der Vereinbarung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen der Metzgerei Geydan-Gnamm.GmbH. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Material werden nach den Listenpreisen gesondert berechnet.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bestellte Speisenkombinationen durch Lieferengpässe unserer Rohstofflieferanten kurzfristig/saisonal nicht vollständig verfügbar sind. Diese können dann durch gleichwertige Alternativprodukte ersetzt werden. Eine spätere Aufstockung ist nur einvernehmlich und nach Maßgabe unserer Möglichkeiten gegeben. Durch das umfangreiche Sortiment sind Änderungen in der Zusammenstellung der Gerichte möglich.

§ 3 Gewährleistung / Reklamation

Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Der Auftraggeber hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich Menge und Güte der Lieferung sind unverzüglich nach erfolgter Übergabe schriftlich geltend zu machen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige oder formgemäße Anzeige, so gilt die Lieferung ans genehmigt. Dies gilt nicht sofern der Mangel auch bei ordnungsgemäßer Prüfung durch den Kunden nicht erkennbar gewesen wäre. In diesem Fall sind die Beanstandungen unverzüglich nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich gegenüber der Geydan-Gnamm GmbH geltend zu machen. Dies gilt nicht wenn der Mangel durch die Firma Geydan-Gnamm GmbH arglistig verschwiegen wurde.

Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadenersatzansprüche. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern.

Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung ist ausgeschlossen, falls etwaige Mängel bzw. Mindestleistungen verspätet beanstandet werden bzw. wir rechtzeitig nachliefert konnte.

Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.

Bei unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden erlischt die Gewährleistung, so z.B. wenn zu kühlende Waren ungekühlt oder nicht ausreichend gekühlt gelagert werden.

§ 4 Haftung

Die Haftung der Firma Geydan-Gnamm GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen oder Angestellten sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haftet die Firma Geydan-Gnamm GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet die Firma Geydan-Gnamm GmbH aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

Durch den Auftraggeber dürfen nur dann Speisen und Getränke mitgebracht werden, wenn die Geydan-Gnamm GmbH dem vorher zugestimmt hat. Es wird keine Haftung für die Qualität der mitgebrachten Speisen und Getränke übernommen. Es wird weiterhin keine Haftung für die Qualität übernommen, wenn durch den Kunden die Bereitstellung von Strom (insbesondere zur Kühlung) zu erfolgen hat und dieser dann nicht oder nicht ununterbrochen gegeben war. Bei reinen Anlieferungskunden, findet der Gefahrenübergang bereits mit der Anlieferung bei diesen Kunden statt. Für Verschlechterungen des Zustands der Ware, die nach Abnahme der Ware eintreten und die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen.

Das im Rahmen des Catering mitgelieferte und zur Verfügung gestellte Mietgut (insbesondere Geschirr, Mobiliar, Pavillonzelte, etc.) ist nicht versichert. Sobald das Mietgut beim Kunden (Veranstaltungsort) eintrifft, ist der Auftraggeber für das Mietgut verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter bzw. Besteller. Dies gilt auch für einen Untergang sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt versursacht werden, wie Brand-, Sturm-, Gewitter-, Hagel-, Diebstahl- und Vandalismus Schäden.

§ 5 Geschäftszeiten, Mindestbestellwerte, Lieferbedingungen
Geschäftszeiten:

Unsere Servicezeiten sind Montag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und
Dienstag bis Freitag von 08.30 – 18.00 Uhr
Samstag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. In besonderen Fällen nach Vereinbarung.

Mindestbestellwert & Mehraufwand für individuelle Leistungen:

Der Mindestbestellwert pro Sorte Fingerfood beträgt 5 Teilchen.

Der Mehraufwand für die individuelle Zubereitung warmer Speisen unter 15 Personen wird ein Mindermengenzuschlag erhoben. Hierfür erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. (Ausnahme: die Inanspruchnahme unserer wechselnden Tages & Monatsmenüs)

Auf vegane, glutenfreie und speziell für Allergiker separat verpackte & zubereitete Speisen wird ein Zuschlag von 3 € pro Gast erhoben.

Unverträglichkeiten sowie Allergien im Hinblick auf bestimmte Lebensmittel und Inhaltsstoffe sind rechtzeitig bekannt zu geben.

Bitte beachten Sie, dass sich Aufgrund der derzeitigen Situation möglicherweise die Preise, selbst nach Erhalt der Bestätigung abweichen können. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie dies umgehend wissen lassen.

Unsere Liefergebühren während der unserer Geschäftszeiten (Montag von 07.30 – 15.00 h und Dienstag bis Freitag von 7.30 h bis 18.30 h,
sowie samstags von 7.00 h bis 14 h)

(1) Bis 2,5 km Anfahrtsweg beträgt die Liefergebühr pauschal 18,00 €
(2) Bis 5 km Anfahrtsweg beträgt die Liefergebühr pauschal 20,00 €
(3) Bis 10 km Anfahrtsweg beträgt die Liefergebühr pauschal 25,00 €
(4) Ab 10 km Anfahrtsweg berechnen wir 2,00 € pro gefahrenen km
(5) Startadresse ist unser Stammhaus in der Ludwigstraße 25, 89231 Neu-Ulm.

(6) Berechnungsgrundlage ist jeweils die verkehrsgünstigste vorgeschlagene Route von Google maps zur gewünschten Lieferadresse

(7) Im Stadtgebiet (siehe Punkt 1 und 2) entfallen die Gebühren für die Anlieferung ab einer Nettoauftragssumme in Höhe von 200,00 € bis 14.00 Uhr!
-außer Samstags und Sonntags- 

(8) Die Anlieferung sowie die Leergutabholung verstehen sich als 2 gesonderte Einzelfahrten. Die Serviceleistung einer Leergutabholung durch unsere Fahrer wird grundsätzlich gesondert zu den o.g. Lieferpauschalen berechnet (auch bei Auftragswerten über 200 €)

(9) Für Anlieferungen bzw. Leergutabholungen ist eine Verweildauer von 15 Min. bei unseren Kunden vor Ort in der Lieferpauschale enthalten. Für darüber hinausgehende Zeiten (z. B. durch besonders lange Lieferwege im Haus, Zusammentragen von verteilt stehendem Geschirr, Aufräumarbeiten, etc.) wird der zusätzliche Zeitaufwand mit 33,50 € pro Stunde in Rechnung gestellt. Ein entsprechender Beleg wird vom Auftraggeber unterzeichnet. Dies ist bei Erstellung des Angebotes/Auftragsbestätigung im Voraus nicht immer absehbar!

(10) Für Anlieferungen bzw. Leergutabholungen ist eine Verweildauer von 15 Min. bei unseren Kunden vor Ort in der Lieferpauschale enthalten. Für darüber hinausgehende Zeiten (z. B. durch besonders lange Lieferwege im Haus, Zusammentragen von verteilt stehendem Geschirr, Aufräumarbeiten, etc.) wird der zusätzliche Zeitaufwand mit 29,00 € pro Stunde in Rechnung gestellt. Ein entsprechender Beleg wird vom Auftraggeber unterzeichnet. Dies ist bei Erstellung des Angebotes/Auftragsbestätigung im Voraus nicht immer absehbar!

Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ändern sich die Liefergebühren wie folgt:
Samstag ab 14 h:

(1) Bis 5 km Anfahrtsweg beträgt die Liefergebühr pauschal 75,00 €
(2) Bis 10 km Anfahrtsweg beträgt die Liefergebühr pauschal 100,00 €
(3) Ab 10 km Anfahrtsweg berechnen wir 3,50 € pro gefahrenen km

Sonntags findet keine Leergutabholung statt. Die Serviceleistung einer Leergutabholung durch unsere Fahrer wird grundsätzlich gesondert zu den o.g. Lieferpauschalen während unserer Geschäftszeiten berechnet.

Leergutabholung bzw. Leergut-Rückgabe durch Kunde

Bei Leergutabholungen durch unsere Fahrer fällt eine zusätzliche Fahrt gegen Berechnung an.
Die Rückgabe durch den Kunden von Platten, Geschirr und Zubehör sollte am darauffolgenden Werktag während unserer Laden-Öffnungszeiten erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen. Werden die überlassenen Artikel bei Beendigung des Vertrages nicht vollständig zurückgegeben hat der Kunde bis zur vollständigen Rückgabe der Gegenstände den Listenpreis zu entrichten. Ferner hat der Kunde auf seine Kosten für den Rücktransport der überlassenen Artikel zu sorgen. Gibt der Kunde die überlassenen Artikel auch nach schriftlicher Aufforderung durch die Geydan-Gnamm GmbH nicht innerhalb angemessener Frist zurück, kann die Geydan-Gnamm GmbH die Nettowiederbeschaffungskosten geltend machen.

Wir weisen darauf hin, dass bestelltes Geschirr, Gläser sowie Besteck abgezählt angeliefert wird. Dem Kunden obliegt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Wareneingangsprüfung. Verspätete Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Personalkosten- und Equipment

Die Arbeitszeiten von Service- und Küchenpersonal gelten ab Abfahrt bis Ankunft Metzgerei Geydan-Gnamm GmbH, Ludwigstraße 25, 89231 Neu-Ulm.
Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein die Geydan-Gnamm GmbH weisungsberechtigt.
Alle im Angebot/Auftragsbestätigung aufgeführten Personal-Einsatzzeiten und Getränkemengen-Kalkulationen sind geschätzte Werte und werden nach dem tatsächlichen Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränke werden nach angebrochenen Flaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern berechnet.

Wir halten uns bei der Vergütung unserer Mitarbeiter an die gesetzlichen Bestimmungen für Sonn-Feiertags-und Nachtzuschläge. Bei Samstag-Aufträgen gilt deshalb ab Mitternacht der Sonntags-Stundensatz.

Besteck, Geschirr, Gläser, Tischwäsche werden ungereinigt zurückgenommen. Der Mietpreis enthält bereits die Kosten für die Reinigung.
Im Bedarfsfall wird bei Besteck- und Geschirrteilen eine gerade Stückzahl angeliefert und berechnet. Gläser werden ausschließlich nur Lagenweise vermietet und berechnet.

Die Bereitstellung des restlichen Buffetequipments ist kostenlos und kann ebenfalls ungereinigt zurückgegeben werden.

Für alle Lieferungen und Leistungen gilt: Genaue Abrechnung erfolgt nach Menge, Verbrauch und Zeit. Dies gilt insbesondere für die Berechnung der Serviceleistungen, Vliestischdecken, Lackfolie etc., da hier eine exakte Verbrauchsmengenschätzung nicht möglich ist. Kerzen sind im Dekomaterial nicht enthalten; auch hier gilt: Genaue Abrechnung nach Verbrauch!

Mit Ausstattungsgegenständen wie Transportbehältern, Kaffeemaschinen usw. ist sorgsam umzugehen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an uns zurückzugeben. Bruch, Fehlmengen oder Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffung!

Sollte zusätzliches Equipment durch einen externen Anbieter benötigt bzw. gebucht werden, gelten in diesem Fall bei Bruch, Verlust o.ä. bei einer nicht ordnungsgemäßen Leergutrückgabe deren AGB´s.
Sollten Mehrkosten entstehen, müssen wir diese 1:1 in Rechnung stellen.

§ 6 Stornobedingungen

Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:

ab 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 10 %
ab 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %
ab 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 80 %
am Tag der Veranstaltung 100 %

Stornogebühren die uns unser Lieferant (z.B. bei Getränke- oder Geschirrlieferungen) in Rechnung stellt, werden zu 100 % in Rechnung gestellt! Bitte haben Sie Verständnis, dass bestelltes Mobiliar, Gläser-, Besteck- und Geschirrteile sowie Dekomaterial, bei Lieferung oder Abholung, nicht mehr kostenlos storniert werden kann. Nicht innerhalb 3 Tage vor Auftrag abbestelltes Mobiliar, Gläser-, Besteck- und Geschirrteile sowie Dekomaterial,  wird in Rechnung gestellt!

Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentliche niedriger als die angesetzte Pauschale entstanden ist.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Ab einer Nettogesamtsumme von  5000 € werden 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mwst. als Deposit in Rechnung gestellt. Dieses Deposit ist bis spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Hierüber erhält der Kunde eine separate Rechnung. Dieses Deposit wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.

Rechnungsbeträge sind ohne Abzug von Skonto innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

a. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
b. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist unser Firmensitz. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für Kaufleute im Sinne des deutschen HGB. Die Erfüllungsortvereinbarung gilt nur für gewerbetreibende Kunden (Unternehmer im Sinne des deutschen BGB).
c. Ist eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle dieser unwirksamen Bestimmung eine neue zu vereinbaren, die den verfolgten wirtschaftlichen Zweck erfüllt.

Öffnungszeiten Neu-Ulm
Montag: Geschlossen
Dienstag: 08:30–18:00
Mittwoch: 08:30–18:00
Donnerstag: 08:30–18:00
Freitag: 08:30–18:00
Samstag: 07:30–13:00
Sonntag: Geschlossen

Tel.: 0731/97073-0
Öffnungszeiten Zunftstube
Montag: 08:30–15:00
Dienstag: 08:30–15:00
Mittwoch: 08:30–15:00
Donnerstag: 08:30–15:00
Freitag: 08:30–15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Tel.: 0731/97073-12
Öffnungszeiten Ulm
Montag: Geschlossen
Dienstag: 08:30–18:00
Mittwoch: 08:30–18:00
Donnerstag: 08:30–18:00
Freitag: 08:30–18:00
Samstag: 07:00–14:00
Sonntag: Geschlossen

Tel.: 0731/88022-51
Copyright Geydan Gnamm 2021
Metzgerei & Catering